AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ROSSbau, Industriestraße 42A, 67346 Speyer – www.rossbau.eu
Stand: Juli 2025
Geltungsbereich
a) Diese AGB gelten für Käufer, die bei Erteilung des Auftrags mit der Firma ROSSbau
(weiter „Verkäufer“ genannt) in Ausübung ihrer privaten oder gewerblichen Tätigkeit
handeln.
b) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Der Geltung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen.
c) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und
vom Geschäftsführer oder Vorgesetztem des Verkäufers unterzeichnet sind. Sonstige
Mitarbeiter, Vertreter oder Agenten des Verkäufers sind zu abweichenden
Vereinbarungen nicht befugt.
d) Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen
ausdrücklich als verbindlich an.
Angebote / Auftrags / Auftragserteilung
a) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Änderungen in Produktbeschreibungen und -abbildungen bleiben vorbehalten. Nur schriftlich bestätigte Änderungen und
Nebenabreden sind gültig.
b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder
Rechnungen dürfen korrigiert werden. Für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn
aufgrund solcher Irrtümer wird keine Haftung übernommen.
c) Auftragsbestätigungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen (insbesondere
Mengen-, Maß- und Farbangaben). Fehler sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
d) Auftragsbestätigungen können schriftlich oder mündlich erfolgen.
Widerrufsbelehrung
a) § 312g Abs. 2, Satz 1 Nummer 1 BGB – Da alle Aufträge auf Grundlage eines
gesondert erstellten Aufmaßes, kundenspezifischer Materialwahl und Farbgebung sowie
individuell zugeschnittener Produkte erfolgen, besteht kein Widerrufsrecht. Der Käufer
bestätigt mit Auftragserteilung, dass er über den Ausschluss des Widerrufsrechts
informiert wurde.
Preise
a) Die vereinbarten Preise gelten für die konkret angegebenen Stückzahlen, Maße und
Konstruktionsarten.
b) Änderungen nach Vertragsschluss führen zu einer entsprechenden Preisänderung.
c) Bei Preisänderungen aufgrund von Lohn- oder Materialkosten nach mehr als 6
Monaten kann eine Anpassung erfolgen, sofern keine Preisgarantie vereinbart wurde.
Der Käufer darf zurücktreten, wenn die Erhöhung die Lebenshaltungskosten erheblich
übersteigt.
d) Eine Herabsetzung des Preises bei geringfügigen Maßabweichungen ist
ausgeschlossen, sofern die Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Zahlung
a) Sofern nicht anders vereinbart, sind Preise bei Übergabe der Ware oder Abnahme
der Leistung sofort in BAR oder per SOFORTÜBERWEISUNG fällig.
b) Skontoabzüge sind ausgeschlossen, außer bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung.
c) Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer anerkannten
Gegenansprüchen zulässig.
d) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € fällig.
Gewährleistung
a) Für alle von uns montierten Elemente übernehmen wir eine Gewährleistungspflicht
von 10 Jahren.
b) Elektro- und Verschleißteile (z.B. Dichtungen, LED´s, Fernbedienungen, Motoren)
sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Auf Aluminiumteile wird eine 10-jährige Formbeständigkeitsgarantie vom Hersteller
gewährt.
d) Es wird keine Gewährleistung für die Dichtigkeit von Silikonfugen übernommen. Diese
gelten als Wartungsfugen und unterliegen keiner Garantiepflicht.
Baugenehmigung
a) Die Einholung und Beschaffung von Baugenehmigungen und Statiken obliegt allein
dem Käufer.
b) Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Mehrkosten
aufgrund fehlender Genehmigungen.
Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verbrauchern bleibt das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung, bei
Unternehmern bis zur Begleichung aller Forderungen vorbehalten.
b) Der Käufer darf die Ware nicht ohne schriftliche Zustimmung weitergeben oder
belasten.
c) Der Käufer verpflichtet sich, bei Zugriff Dritter, Beschädigung oder Umzug den
Verkäufer unverzüglich zu informieren.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl ausreichend zu versichern.
Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen
a) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen
Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
b) Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu
vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die
entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
c) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen
Gegenständen des Käufers entstehen, haftet der Verkäufer nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz.
d) Der Bauplatz muss gut zugänglich und frei von Hindernissen sein. Gartenmöbel,
Pflanzen etc. sind rechtzeitig zu entfernen. Für nicht bekannte Leitungen/Kabel im
Boden oder am Haus übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Gleiches gilt für Pflaster
oder Bodenbeläge, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor.
e) Zusatzarbeiten werden separat nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.
f) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten.
g) Elektroanschlüsse (z.B. LED, Heizstrahler, Motoren) sind nicht Bestandteil des
Auftrags und müssen vom Käufer beauftragt werden.
h) Entsorgung von Aushub oder Schließen von Fundamenten ist nicht Teil des Auftrags
und liegt in der Verantwortung des Käufers.
i) Die Montagefläche ist vorab zu räumen. Bei Nichträumung übernimmt der Verkäufer
keine Haftung für Schäden.
j) Es besteht keine Pflicht für den Käufer, Urlaub zu nehmen. Kein Ersatzanspruch
besteht.
k) Bei wetterbedingter Verschiebung besteht kein Rücktrittsrecht. Verzögerungen sind
hinzunehmen.
l) Nachträgliche Änderungen (z. B. Blenden, Farben, Größen) sind ausgeschlossen.
m) Auf Abdichtungen wird keine Gewährleistung übernommen – sie gelten als
Wartungsfugen. Insbesondere bei kritischen Anschlussstellen ist keine Dichtigkeit
garantiert. Abdichtungsarbeiten sind durch Fachfirmen (Dachdecker, Spengler) durch
den Käufer zu beauftragen.
n) Ein Spaltmaß von bis zu 3 mm gilt bei Zuschnittanlagen als normal.
o) Bei Lieferverzögerungen kann ein neuer Montagetermin erforderlich sein.
Abweichungen in der Planung bleiben vorbehalten.
p) Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen. Die Produktauswahl liegt beim Kunden.
ALLGEMEIN
Wir bitten Sie, Ihre Terrasse für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden
durch Missachtung übernehmen wir keine Haftung!
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Schneefänger auf dem Hausdach, um Schäden
durch Schneelast zu vermeiden.
Das Aufmaß erfolgt bis max. 50 km Umkreis. Alternativ können Fotos zugesendet
werden. Farbabweichungen gemäß VdL-Richtlinien zulässig.
Punktfehler kleiner/gleich 1 mm sind bis zu 10/m² oder lfd. Meter erlaubt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Speyer. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des EU-Kaufrechts.